ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CLAWGRIP GmbH · CLAWGRIP® · 2026

 

1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge,
Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Verträge der CLAWGRIP GmbH mit ihren Kunden.
1.2 Diese AGB sind vorrangig für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bestimmt. Soweit CLAWGRIP GmbH Verträge mit
Verbrauchern schließt, gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt; entgegenstehende Klauseln
finden insoweit keine Anwendung.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur
Vertragsbestandteil, wenn CLAWGRIP GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn CLAWGRIP GmbH in Kenntnis der Bedingungen des Kunden vorbehaltlos
liefert.
1.4 Individuelle Vereinbarungen und Angaben in Angebot oder Auftragsbestätigung haben im Kollisionsfall Vorrang vor
diesen AGB.
1.5 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird und dem Kunden eine
zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt wird


2. Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss


2.1 Angebote der CLAWGRIP GmbH gelten innerhalb der darin genannten Bindungsfrist. Fehlt eine solche Angabe, kann
das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden, soweit es nicht ausdrücklich als freibleibend
bezeichnet ist.
2.2 Produktangaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farben, technische Daten und Mengenangaben sind
mit der branchenüblichen Sorgfalt erstellt. Handelsübliche, technisch unvermeidbare oder materialbedingte geringfügige
Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
2.3 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, sobald der Kunde ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung der
CLAWGRIP GmbH unterschreibt, elektronisch unterzeichnet oder in Textform eindeutig annimmt; CLAWGRIP GmbH eine
Bestellung in Textform bestätigt; oder CLAWGRIP GmbH mit Wissen des Kunden mit der Vertragsausführung beginnt.
2.4 Ein vom Kunden unterzeichnetes oder elektronisch bestätigtes Angebot gilt als verbindliche Annahme der darin
beschriebenen Bestellung. Mit Zugang der Annahme bei CLAWGRIP GmbH besteht ein verbindlicher Vertrag, sofern aus
dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
2.5 Ein nachträglicher Meinungswechsel, fehlender Bedarf, eine anderweitige Beschaffung oder die Entscheidung für einen
anderen Lieferanten beseitigt einen bereits geschlossenen Vertrag nicht.
2.6 Telefonische Nebenabreden bedürfen zu Beweiszwecken der Bestätigung in Textform. Gesetzliche Regelungen über
den Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.
2.7 Der Kunde hat vor Annahme insbesondere Artikel, Ausführung, Farbe, Maße, Mengen, Preis, Lieferanschrift und
Sondervorgaben zu prüfen. Mit Annahme bestätigt er die Richtigkeit der im Angebot enthaltenen Bestelldaten.
2.8 Rabatte, Sonderpreise und Gutschriften gelten ausschließlich für den ausdrücklich bezeichneten Auftrag und
begründen keinen Anspruch für Folgegeschäfte.


3. Stornierung, Rücktritt und Nichtabnahme


3.1 Nach Vertragsschluss besteht für Unternehmer kein freies Stornierungsrecht, sofern ein solches nicht ausdrücklich
vereinbart wurde oder gesetzlich besteht.
3.2 Eine vom Kunden gewünschte Vertragsaufhebung bedarf der Zustimmung der CLAWGRIP GmbH. Stimmt CLAWGRIP
GmbH zu, kann sie Ersatz der nachweislich entstandenen und angemessenen Aufwendungen sowie des nach den
gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schadens verlangen.
3.3 Bei kundenspezifisch produzierter, beschaffter, zugeschnittener, bearbeiteter oder verbindlich für den Kunden
reservierter Ware ist eine Aufhebung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der CLAWGRIP GmbH möglich, soweit kein zwingendes gesetzliches Recht entgegensteht.
3.4 Verweigert der Kunde die Abnahme, obwohl CLAWGRIP GmbH vertragsgemäß leisten kann und zur Leistung bereit
ist, bleiben die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Erfüllung, Annahmeverzug, Aufwendungsersatz und
Schadensersatz, unberührt.
3.5 CLAWGRIP GmbH kann vor gerichtlichen Maßnahmen eine einvernehmliche Lösung anbieten. Vergleichs- oder
Kulanzgespräche stellen keinen Verzicht auf bestehende Rechte dar.
3.6 Eine Nichtreaktion des Kunden auf Nachrichten oder die Bestellung bei einem Dritten lässt bestehende
Vertragspflichten unberührt.


4. Preise und Umsatzsteuer


4.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie
gegebenenfalls Versand-, Verpackungs-, Zoll- und sonstiger ausdrücklich ausgewiesener Nebenkosten.
4.2 Maßgeblich sind die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
4.3 Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig
sind. Zwingende Grenzen des AGB-Rechts bleiben unberührt
4.4 Bei Dauerschuldverhältnissen oder langfristigen Liefervereinbarungen können sachlich begründete
Preisanpassungsmechanismen gesondert vereinbart werden.


5. Änderungen des Auftrags


5.1 Vom Kunden nach Vertragsschluss verlangte Änderungen bedürfen der Zustimmung der CLAWGRIP GmbH. Hierdurch
entstehende zusätzliche, angemessene Kosten trägt der Kunde.
5.2 Änderungen können Liefer- und Leistungsfristen angemessen verlängern. CLAWGRIP GmbH wird den Kunden über
wesentliche Auswirkungen informieren.


6. Lieferung, Lieferzeit und Annahme


6.1 Lieferort und Versandart ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Fehlt eine besondere Vereinbarung,
erfolgt die Lieferung ab dem von CLAWGRIP GmbH bestimmten Lager- oder Versandort.
6.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich
um voraussichtliche Lieferzeiten.
6.3 Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, erforderliche Unterlagen
vorhanden und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
6.4 Bei einer nicht nur unerheblichen Verzögerung gelten die gesetzlichen Rechte. Schadensersatzansprüche richten sich
ergänzend nach Abschnitt 10.
6.5 Gerät ein Unternehmer mit der Annahme in Verzug, darf CLAWGRIP GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des
Kunden angemessen einlagern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.6 Vom Kunden gewünschte Verschiebungen des Liefertermins verschieben die Fälligkeit bereits vereinbarter Zahlungen
nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.


7. Versand, Gefahrübergang und Verpackung


7.1 Bei Unternehmern geht bei Versendungskauf die Gefahr nach Maßgabe des § 447 BGB mit Auslieferung der Ware an
den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über, soweit keine
abweichende Lieferklausel vereinbart ist.
7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
7.3 Der Kunde soll äußerlich erkennbare Transportschäden bei Empfang dokumentieren und CLAWGRIP GmbH
unverzüglich mitteilen. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine unterlassene Meldung nicht ausgeschlossen,
soweit das Gesetz dies nicht zulässt.


8. Höhere Gewalt


8.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von CLAWGRIP GmbH nicht zu
vertretende Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern
Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
8.2 Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Feuer, Krieg, Unruhen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, behördliche
Maßnahmen, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, erhebliche Transport- oder Energieausfälle, Epidemien sowie
unverschuldete Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten gehören.
8.3 Dauert die Behinderung länger als sechs Monate oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich, können beide Parteien
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen
beenden.
8.4 Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und hierfür entstandene fällige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.


9. Zahlung, Verzug und Aufrechnung


9.1 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich eine
andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
9.2 Bei Unternehmern gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Entgeltforderungen beträgt der
gesetzliche Verzugszinssatz bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz. Zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale von 40 EUR sowie ein weitergehender nachweisbarer
Verzugsschaden verlangt werden.
9.3 Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach § 286 BGB. Ist eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist vereinbart, kann
Verzug ohne weitere Mahnung eintreten.
9.4 CLAWGRIP GmbH kann angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und Beitreibung als Verzugsschaden verlangen,
soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind.
9.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen
aufrechnen. Gesetzliche Gegenrechte, insbesondere bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
9.6 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, die nach Vertragsschluss bekannt werden, kann
CLAWGRIP GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlung
verlangen und ihre Leistung bis dahin zurückhalten.


10. Haftung


10.1 CLAWGRIP GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie in
sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit zulässig, gilt dies insbesondere für
mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungen und entgangenen Gewinn.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen der CLAWGRIP GmbH.
10.5 Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Montage, Lagerung, Pflege, Überlastung oder zweckwidriger
Verwendung durch den Kunden oder Dritte besteht nicht, soweit CLAWGRIP GmbH den Schaden nicht zu vertreten hat.


11. Mängelrechte und Beschaffenheit


11.1 Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend wirksam nichts anderes vereinbart
ist.
11.2 Bei Kaufleuten bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt.
Gewicht sind kein Mangel, soweit sie handelsüblich oder technisch unvermeidbar sind und die
vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
11.5 Eine zusätzlich ausdrücklich gewährte dreijährige kommerzielle Verschleißgarantie für bestimmte
Granulatgummiprodukte gilt ausschließlich nach den hierfür mitgeteilten Garantiebedingungen und berührt gesetzliche
Mängelrechte nicht.
11.6 Von einer freiwilligen Garantie ausgenommen sind insbesondere Schäden infolge falscher Pflege, unzureichender
Entwässerung, gewöhnlicher Abnutzung, falscher Lagerung, ungeeigneter Untergründe, unsachgemäßer Bearbeitung oder
Montage, übermäßiger Belastung, extremer Verschmutzung oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.


12. Eigentumsvorbehalt


12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und einer
laufenden Geschäftsbeziehung behält sich CLAWGRIP GmbH gegenüber Unternehmern das Eigentum an der gelieferten
Ware vor.
12.2 Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und CLAWGRIP GmbH unverzüglich über Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
12.3 Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an
CLAWGRIP GmbH ab; CLAWGRIP GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung
ermächtigt.
12.4 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware gelten die gesetzlichen Regeln; soweit CLAWGRIP GmbH
Miteigentum entsteht, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an dem neuen Gegenstand entsprechend fort.
12.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird CLAWGRIP
GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.


13. Schutzrechte und Marke CLAWGRIP®


13.1 CLAWGRIP® ist eine geschützte/eingetragene Marke. Sämtliche Marken-, Kennzeichen-, Urheber-, Design- und
sonstigen Schutzrechte an von CLAWGRIP GmbH bereitgestellten Inhalten, Zeichnungen, Produktdarstellungen, Texten,
Dokumentationen und Werbemitteln verbleiben bei CLAWGRIP GmbH bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
13.2 Eine Nutzung der Marke CLAWGRIP®, des Logos oder sonstiger Kennzeichen zu eigenen Werbe-, Vertriebs- oder
Domainzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform, soweit kein gesetzliches Nutzungsrecht besteht.
13.3 Händler oder Vertriebspartner erhalten ohne gesonderte Vereinbarung keine ausschließlichen Gebiets-, Kunden- oder
Markenrechte.


14. Vertraulichkeit und Unterlagen


14.1 Nicht öffentlich bekannte kaufmännische und technische Informationen, Preislisten, Einkaufskonditionen,
Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen dürfen nur zur Durchführung der
Geschäftsbeziehung verwendet werden.
14.2 Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben zulässig.


15. Datenschutz und elektronische Kommunikation


15.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO,
verarbeitet.
15.2 Die Parteien können im Geschäftsverkehr per E-Mail und anderen vereinbarten elektronischen
Kommunikationswegen kommunizieren. Der Kunde hat Änderungen seiner Kontakt-, Rechnungs- und Lieferdaten
unverzüglich mitzuteilen.


16. Zurückbehaltung, Vertragsbeendigung und Insolvenz


16.1 Bei wesentlichen Vertragsverletzungen gelten die gesetzlichen Rechte auf Zurückbehaltung, Fristsetzung, Rücktritt,
Kündigung und Schadensersatz.
16.2 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden
gefährdet wird, kann CLAWGRIP GmbH die ihr nach § 321 BGB und sonstigem anwendbaren Recht zustehenden Rechte
ausüben.
16.3 Bereits entstandene Zahlungs-, Schadensersatz- und Herausgabeansprüche bleiben von einer Vertragsbeendigung
unberührt.


17. Salvatorische Regelung


17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion
unzulässiger AGB-Klauseln wird hierdurch nicht vereinbart.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


18.1 Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis der Sitz der CLAWGRIP GmbH. CLAWGRIP GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
18.3 Bei Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands- und Kollisionsnormen.


19. Schlussbestimmungen


19.1 Diese AGB gelten in der Fassung 2026 für Verträge, in die sie wirksam einbezogen wurden.
19.2 Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge, sofern dies nicht wirksam
individuell vereinbart wurde.
19.3 Soweit diese AGB neben einer Auftragsbestätigung oder einem individuell ausgehandelten Vertrag verwendet
werden, gehen individuell vereinbarte Regelungen vor.