Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Gültigkeit dieser Bedingungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten immer für alle Angebote und für alle Vereinbarungen, die CLAWGRIP an Dritte getroffen oder mit diesen geschlossen hat.
1.2 Anwendbare Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen von CLAWGRIP stehen.
1.3 Der Kunde kann die abweichenden Klauseln nur geltend machen, wenn sie von CLAWGRIP ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Schriftlich vereinbarte Abweichungen gelten nicht für spätere Vereinbarungen.
1.4 Der Kunde, mit dem eine Vereinbarung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen einmal geschlossen wurde, stimmt der Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen auf spätere Vereinbarungen zwischen ihm und CLAWGRIP zu.
2. Angebote und Vereinbarungen
2.1 Alle Angebote, einschließlich Preislisten, Angebote oder preisbezogene Dokumentationsordner, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben und auf den mit Anfragen versehenen Informationen beruhen, Schreibfehler vorbehalten. .
2.2 Alle im Angebot enthaltenen Informationen wie Maße, Gewichte, Berechnungen, Mengen, Farben usw. sind so genau wie möglich. Dargestellte Farben könne je nach Bildschirmwiedergabe vom Original abweichen. Diese Aussagen sind nur insoweit verbindlich, als dies von CLAWGRIP ausdrücklich bestätigt wurde.
2.3 CLAWGRIP ist nur gebunden, wenn es dies schriftlich akzeptiert oder mit der Implementierung begonnen hat.
2.4 CLAWGRIP gewährt nur dann Rabatte, wenn diese in der Auftragsbestätigung, im Angebot oder auf der tatsächlichen Rechnung ausdrücklich angegeben sind. Zuvor gewährte Rabatte binden CLAWGRIP nicht an zukünftige Vereinbarungen, die von CLAWGRIP geschlossen werden sollen.
2.5 Vereinbarungen über die Lieferung von Waren werden erst geschlossen, nachdem der Käufer die Bestellung per Fax, Brief oder E-Mail aufgegeben hat. Bestellungen nur per Telefon gelten als ungültig und werden daher von CLAWGRIP nicht angenommen.
3. Preis
3.1 Die von CLAWGRIP angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden preisbestimmenden Faktoren.
3.2 Wenn sich einer oder mehrere dieser Selbstkostenpreisfaktoren nach dem Datum des Angebots ändern, auch wenn dies auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, ist CLAWGRIP berechtigt, den vereinbarten Preis jederzeit zu ändern.
3.3 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr kann der anwendbare Preis an preiserhöhende Entwicklungen angepasst werden.
3.4 Preise und Angebote verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und ab Werk, sofern nicht anders angegeben oder mitgeteilt.
4. Zusätzliche Kosten
4.1 Änderungen an der ursprünglichen Abtretung jeglicher Art, die schriftlich oder anderweitig vom oder im Auftrag des Kunden vorgenommen wurden und höhere Kosten verursachen, als im Angebot angegeben werden können, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Andererseits führen Änderungen, die zu einer Kostensenkung führen, dazu, dass ein geringerer Betrag als vereinbart gezahlt wird.
4.2 Änderungen an einer bereits erteilten Bestellung können dazu führen, dass die für die Änderungen vereinbarte Lieferzeit überschritten wird. CLAWGRIP kann nicht dafür haftbar gemacht werden, dass die Lieferzeit überschritten wird.
5. Lieferzeit und Lieferort
5.1 Die Lieferung erfolgt immer durch physische Übergabe der Ware an den Kunden, der die Ware dann entgegennimmt.
5.2 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Lieferzeiten sind ungefähr. Die Lieferzeit beginnt, wenn nach Bestätigung der Bestellung eine Einigung über alle Einzelheiten erzielt wurde und alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Daten im Besitz von CLAWGRIP sind. Die Lieferzeit wird in der Erwartung festgelegt, dass CLAWGRIP weiterarbeiten kann, wenn zum Zeitpunkt des Angebots die erforderlichen Materialien pünktlich geliefert werden.
5.3 Eine Überschreitung der Lieferzeit kann auch nach Inverzugsetzung keinen Anspruch auf Entschädigung oder Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung begründen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
5.4 Wurde die Ware nach Ablauf der Lieferfrist vom Auftraggeber nicht angenommen, so wird die Ware auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verfügung gelagert.
5.5 Wurde die Ware an den vereinbarten Ort geliefert, wird davon ausgegangen, dass die Lieferung gemäß der vereinbarten Menge und Spezifikation erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer nicht anwesend ist oder niemand in seinem Namen anwesend ist, um den Erhalt der Ware zu unterschreiben.
5.6 Liefertermine, die später als ursprünglich vereinbart sind, führen nicht zu einem späteren Rechnungsdatum. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Lagerkosten für einen längeren Aufenthalt im Lager zu erstatten, und zwar gemäß dem von CLAWGRIP üblichen und auferlegten Preis. Diese zusätzlichen Kosten können ab dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin erstattet werden.
6. Transportrisiko
6.1 Alle Waren reisen ab dem Zeitpunkt des Versands auf Gefahr des Kunden. Selbst wenn eine kostenlose Lieferung vereinbart wurde, haftet der Kunde für alle Schäden (wie Transportschäden, Brandschäden, Wasserschäden, Diebstahl oder Unterschlagung während des Warentransports).
6.2 Der Auftraggeber hat sich vom Zustand der Ware zu überzeugen. Wenn sich herausstellt, dass die transportierte Ware beschädigt wurde, muss er alle Maßnahmen ergreifen, um eine Entschädigung zu erhalten.
7. Höhere Gewalt
7.1 Im Falle einer Behinderung der Ausführung des Vertrags durch höhere Gewalt sind sowohl CLAWGRIP als auch der Kunde berechtigt, die Ausführung des Vertrags für maximal sechs Monate auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen.
7.2 Wird die Ausführung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt ausgesetzt, ist die Person, in deren Namen oder auf deren Antrag die Aussetzung stattfindet, verpflichtet, sich innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist für die Ausführung oder die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags zu entscheiden.
7.3 Sowohl im Falle einer Auflösung als auch einer Aussetzung aufgrund höherer Gewalt ist CLAWGRIP berechtigt, eine sofortige Zahlung für die bereits für die Arbeit gelieferten Materialien – unabhängig davon, ob sie verarbeitet wurden oder nicht – und die bereits geleistete Arbeit sowie für Schäden, Kosten und Zinsen zu verlangen, einschließlich eines angemessenen Teils des entgangenen Gewinns.
7.4 Im Falle der Auflösung oder Aussetzung des Vertrages durch CLAWGRIP aufgrund höherer Gewalt ist CLAWGRIP nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
7.5 Unter höherer Gewalt sind alle freiwilligen Störungen oder Hindernisse zu verstehen, die die Durchführung des Abkommens verteuern oder unbequemer machen, wie Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Hindernisse durch Dritte, vollständige oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Unruhen in diesem Land sowie im Land von Materialherkunft, Kriegsgefahr hier an Land oder in anderen Ländern, Verlust oder Beschädigung von Material während des Transports, Krankheit unersetzlicher Mitarbeiter, verwandte oder verwandte außergewöhnliche Umstände wie Export- und Importverbote usw., vollständige oder teilweise Mobilisierung behindern Maßnahmen von Jede Regierung, ein Verbot der Lieferung an Käufer oder Kunden, das von Gruppen, Organisationen oder Vertragspartnerschaften verhängt wurde, mit denen CLAWGRIP verbunden ist, Feuer und andere Unfälle im Unternehmen, fehlende oder gestörte Transportmittel, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren von Lieferanten in der Beute Land, Stagnation der Lieferungen aus anderen Ländern und im Allgemeinen alle Umstände, Ereignisse, Ursachen und Auswirkungen, die außerhalb der Kontrolle oder Kontrolle von CLAWGRIP liegen.
8. Haftung
8.1 CLAWGRIP haftet nur für Schäden, die durch einen Mangel bei der Ausführung des Auftrags verursacht werden, wenn und soweit dieser Mangel auf Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit von sich selbst oder seinen eigenen Mitarbeitern beruht. Eine Haftung für Handelsverluste, Folgeschäden oder indirekte Verluste ist immer ausgeschlossen.
8.2 Für den Fall, dass CLAWGRIP haftet, wird es nach eigenem Ermessen eine Entschädigung oder die neue (teilweise) Ausführung der Abtretung vornehmen, bei der es fehlgeschlagen ist. Die Entschädigung übersteigt niemals den Rechnungswert der Abtretung, die den Schaden verursacht hat.
8.3 Jeder Anspruch gegen CLAWGRIP verfällt innerhalb von nur sechs Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
8.4 Der Kunde stellt CLAWGRIP, seine Mitarbeiter und andere (juristische) Personen, die von CLAWGRIP an der Umsetzung des Vertrags beteiligt sind, von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die diesen Dritten durch Waren oder Produkte entstehen, die von Waren oder Produkten stammen oder aus diesen stammen CLAWGRIP, es sei denn, der Schaden ist vorsätzliche oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit von CLAWGRIP oder seinen eigenen Mitarbeitern.
8.5 Haftungsbeschränkende, haftungsausschließende oder haftungsbestimmende Bedingungen, die von Dritten gegen CLAWGRIP geltend gemacht werden können, können auch von CLAWGRIP gegen den Kunden geltend gemacht werden.
8.6 Alle Einreden, die CLAWGRIP aus der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung zur Entschärfung seiner Haftung ziehen kann, können von seinen Mitarbeitern und anderen natürlichen oder juristischen Personen geltend gemacht werden, die CLAWGRIP bei der Erfüllung der Vereinbarung gegen den Kunden engagiert, als ob seine Mitarbeiter und Diese Personen selbst Vertragspartei sind.
8.7 CLAWGRIP haftet niemals für Kontaminationen des Bodens oder andere Kontaminationen durch Gummiprodukte wie Reifen, Fliesen usw.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, es gilt eine andere Zahlungsmethode und dies im gegenseitigen Einvernehmen.
9.2 Die Zahlung muss immer in der auf der Verkaufsrechnung angegebenen Währung erfolgen.
9.3 Wenn der Kunde den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, schuldet er CLAWGRIP ab dem Datum, an dem der Rechnungsbetrag fällig und zahlbar wird, einen Zins von 1,5% des Rechnungsbetrags für jeden Monat oder einen Teil davon.
9.4 Wenn der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit und Zahlung noch nicht vollständig bezahlt ist, kommt der Kunde nach Ablauf der Frist in Verzug, ohne dass eine Vorladung oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist. CLAWGRIP ist dann berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wobei die uns gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte unberührt bleiben. Darüber hinaus muss der Kunde CLAWGRIP alle Kosten erstatten, die für die Einziehung der ausstehenden Rechnungsbeträge anfallen müssen: a. die vom Gericht liquidierten Beträge, die Kosten für Gerichtsvollzieher, Agenten und Inkassobüros sowie alle Ausführungskosten übersteigen; b. Die außergerichtlichen Kosten dieser Dritten werden auf 15% des Kapitalbetrags mit einem Mindestbetrag von 250,00 EUR festgesetzt. Die Kosten für Insolvenzanträge sowie die Kosten für den Fall der Aussetzung der Lieferung gehen ebenfalls zu seinen Lasten.
10. Qualität und Beschwerden
10.1 Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Absendung der Rechnung oder nach Ausführung der Bestellung bekannt gegeben werden. Die eingereichten Einwände setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft.
10.2 CLAWGRIP haftet nur für Mängel an Waren oder Arbeiten an oder im Zusammenhang mit solchen Waren, die nach Lieferung nicht sofort sichtbar sind, wenn der Kunde nachweist, dass sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Liefertermin entstanden sind oder erschienen sind und wenn innerhalb dieser Frist schriftlich an CLAWGRIP wurde beschwert.
10.3 Im Falle einer berechtigten Beschwerde ist CLAWGRIP nach eigenem Ermessen verpflichtet, entweder einwandfreie Waren oder damit verbundene Aktivitäten kostenlos zu liefern oder dem Kunden den von ihm gezahlten Preis gutzuschreiben. Eine weitere Haftung von CLAWGRIP besteht nur insoweit, als Art. 10 das nicht ausschließt.
10.4 CLAWGRIP garantiert dem Käufer, dass die gelieferte Ware nicht aufgrund von Material- oder Konstruktionsfehlern fehlerhaft ist und dass die gelieferte Ware ansonsten keine schwerwiegenden Mängel aufweist. Darüber hinaus garantiert CLAWGRIP eine Verschleißfestigkeit der von ihm gelieferten granulierten Gummiprodukte für einen Zeitraum von 3 Jahren. Wenn diese gelieferten Produkte nachweislich bei normalem Gebrauch nicht verschleißfest erscheinen, kann der Käufer einen Anspruch geltend machen. CLAWGRIP ersetzt seinerseits und im gegenseitigen Einvernehmen entweder die gelieferte Ware durch gleichwertige neue Ware oder zahlt eine angemessene Entschädigung bis zum Rechnungswert der zuvor gelieferten Ware.
10.5 Beschwerden sind jedoch nicht möglich, wenn: a: Qualitätsverlust aufgrund schlechter Wartung, schlechter Regenwasserableitung, natürlicher Abnutzung oder weil die gelieferte Ware länger als gewöhnlich gelagert wurde; b: Die Waren wurden geschnitten oder gesägt oder auf andere Weise behandelt, verarbeitet, verwendet oder beschädigt. c: Der Käufer ist in Verzug mit Zahlungen an CLAWGRIP; d: Der Käufer hat die von CLAWGRIP gelieferte Ware in nicht autorisierter oder inkompetenter Weise selbst bearbeitet, z.B. gegen ausdrückliche Empfehlung seitens CLAWGRIP, durch Reinigung mit maschinellen Reinigungsmaschinen, u.a. mit rotierenden Bürsten oder repariert oder von Dritten ausgeführt. e: Nach Lieferung der gekauften Ware meldet der Käufer nicht sofort sichtbare Mängel und sichtbare Mängel, die leicht erkennbar sind; f: Die gelieferte Ware war abnormalen Bedingungen wie extremer Verschmutzung, übermäßiger Gewalt oder Überlastung ausgesetzt.
10.6 Da in allen von CLAWGRIP gelieferten Produkten Naturprodukte verwendet werden, wird keinerlei Garantie für die Farbechtheit aller Produkte gegeben. Ganz normal und spezifisch für die gelieferten Produkte sind auch die kleinen, kommerziell unvermeidbaren und technisch unvermeidbaren Abweichungen in Qualität, Abmessungen, Farben und Materialstruktur.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Alle von CLAWGRIP gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung dessen, was CLAWGRIP vom Kunden im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Vereinbarung zu verlangen hat, einschließlich Schäden und Zinskosten, Eigentum von CLAWGRIP. Das Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen liegt nicht beim Kunden.
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Eigentum an der Ware an Dritte zu verpfänden oder zu übertragen, da er sich dann der Unterschlagung schuldig machen würde.
11.3 Für den Fall, dass der Kunde einer Verpflichtung aus einer Vereinbarung mit CLAWGRIP nicht nachkommt, ist CLAWGRIP berechtigt, die Ware (unabhängig davon, ob sie bereits verarbeitet wurde) ohne Mitteilung eines Verzugs zu übernehmen. In diesem Fall ist die Vereinbarung wurde auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts des Kunden, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, CLAWGRIP unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte an den unter diesen Artikel fallenden Gegenständen geltend machen. Eigentumsvorbehalt ruht. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte darüber zu informieren, dass CLAWGRIP Eigentümer der Ware ist. CLAWGRIP ist berechtigt, die Räumlichkeiten oder Werkstätten des Kunden ohne seine Erlaubnis zum Abholen der Waren zu betreten.
11.5 Solange CLAWGRIP nicht die vollständige Zahlung vom Kunden erhalten hat, verbleibt die gelieferte Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.
12. Kündigung
12.1 Wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß einhält, für insolvent erklärt wird, eine Aussetzung der Zahlungen beantragt, sein Geschäft einstellt oder liquidiert, eine Zusammensetzung anbietet, insolvent zu sein scheint oder davon betroffen ist, bei der Beschlagnahme sowie bei höherer Gewalt ist CLAWGRIP berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, und dies nach eigenem Ermessen und unter Beibehaltung des Rechts auf Erstattung von Kosten, Schaden und Zinsen. In diesen Fällen ist jede Forderung, die CLAWGRIP zugunsten des Kunden hat oder erhalten wird, sofort fällig und zahlbar.
13. Konvertierung
13.1 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder anderweitig unverbindlich ist, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Anwendbarkeit anderer Bestimmungen.
13.2 Im Falle einer ungültigen oder unverbindlichen Bestimmung haben CLAWGRIP und der Kunde stattdessen eine rechtsgültige und / oder verbindliche Bestimmung vereinbart, deren Umfang der Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
14. Streitigkeiten
14. Für alle Verpflichtungen zwischen CLAWGRIP und dem Kunden gilt deutsches Recht.
14.2 Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich vom zuständigen Gericht beigelegt, es sei denn, eine Streitigkeit unterliegt der Zuständigkeit eines anderen Gerichts oder CLAWGRIP bevorzugt ein anderes Gericht.